Unterrichtsentwicklung am Goethe-Gymnasium
Offene Lernlandschaften, die Lehrkraft als Coach, jedem Kind einen individuellen Stundenplan mit maßgeschneiderten Aufgaben… In den Medien wird darüber viel diskutiert, etwa am Beispiel der Alemannen-Schule in Wutöschingen, die genau das umsetzt. Offenbar mit Erfolg.
Sollten dann nicht alle Schulen dem nacheifern? Auch in Hamburg gibt es einige Entwicklungen in diese Richtung. Wird jetzt also auch am Goethe der Unterricht abgeschafft? Ganz individuell und offen gelernt?
Jein. Wir arbeiten seit einiger Zeit intensiv an der Unterrichtsentwicklung. Dabei verfolgen wir aktuelle Debatten und Trends, vor allem aber die maßgeblichen Gelingensbedingungen von gutem Unterricht: Die Kinder sollen ins Denken kommen. Echte Probleme lösen, an schwierigen Situationen herumknobeln, dabei verschiedene Perspektiven und (Denk-)Werkzeuge nutzen – und diese auch kennen. Sie sollen dies möglichst gemeinschaftlich tun, sich gegenseitig unterstützen, herausfordern und fördern. Um dann individuell neue Zugänge zu finden, anders ins Denken zu kommen.
Dazu brauchen sie auch die Lehrerin, den Lehrer: Als Impulsgeberin, Vorbild und Feedbackgeber; als Reflexionshilfe, Unterstützerin und menschliches Gegenüber. Damit sie zunehmend Experte und Expertin für ihr eigenes Lernen werden. Und Verantwortung dafür übernehmen.
Wir glauben, dass man den Kindern und Jugendlichen eine Menge zutrauen kann. Wir glauben aber auch, dass sie für ein erfolgreiches Lernen die Gemeinschaft und deren Resonanz brauchen.
Daher setzen wir in unserer Unterrichtsentwicklung auf kognitive Aktivierung, kooperatives Lernen, sinnvolle Unterstützungskonzepte und viel Kommunikation – nicht nur über fachliches Problemlösen, sondern auch darüber, wie man’s angeht.
Viele Wege führen nach Rom. Wir gehen mit großer Überzeugung diesen. Viele Studien und Daten legen diesen Ansatz nahe. Auch unsere eigenen Erfahrungen.
In Arbeitsgruppen ist bereits viel dazu geleistet und erarbeitet worden. Das Kollegium wird fortwährend fortgebildet und geht in die Anwendung. Um dies konsequent verfolgen zu können, wird ab diesem Schuljahr nach dem Konzept „Lesson Studys“ gearbeitet. Hierbei gibt es feste Fachteams, die sich nach bestimmten Kriterien zu ihrem Unterricht austauschen, diesen gemeinsam planen, hospitieren und reflektieren. Zwischendurch wird es immer wieder Impulse und Fortbildungen zu den Kriterien gelingenden Lernens und Unterrichtens geben. Damit Theorie und Praxis sich mehr und mehr verweben.
Unser Ziel: Lernen am Goethe soll möglichst viele Kinder abholen und ihre Potenziale entfalten helfen. Es soll Spaß machen, weil es aktivierend und herausfordernd ist. Es soll reflektierte, handlungsfähige und verantwortungsvolle junge Menschen hervorbringen. Für eine Arbeitswelt in Zeiten von künstlicher Intelligenz. Und für eine Gesellschaft, in der es eine Menge reflektierte Denker:innen und Macher:innen brauchen wird.
Unterricht am Goethe–Gymnasium

Die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden pro Woche ist durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz für das Gymnasium – egal ob in der achtjährigen oder neunjährigen Form – auf 265 bis zum Abitur festgelegt worden. Diese Vorgabe ist in Hamburg in zwei Tranchen aufgeteilt: Alle Schülerinnen und Schüler müssen in den Jahrgängen 5-10 197 Stunden unterrichtet werden, in der Oberstufe – Jahrgang 11 und 12 sind dies dann noch 68.
Im Rahmen der Schulreform ist den einzelnen Schulen für die Sekundarstufe I (5-10) ein größerer Freiraum eingeräumt worden, die Anzahl der verpflichtenden 197 Stunden pro Woche und Fach selbst festzulegen als es früher war – vormals gab es eine punktgenaue Vorschrift für jeden Jahrgang und jedes Fach. Lediglich durch Wahlpflichtfächer waren bestimmte Freiräume eröffnet.
In der Regel müssen nach dieser neuen behördlichen Vorgabe in den Fachbereichen weniger Stunden als Mindestauflagen unterrichtet werden, lediglich im Fachbereich Religion/Philosophie müssen nach einer staatsvertraglichen Übereinkunft mit den Kirchen zwei Stunden mehr als früher in der Mittelstufe unterrichtet werden. Der Mindestsaldo von 197 darf allerdings nicht unterschritten werden – Kürzungen in einem Fachbereich ermöglichen also Erhöhungen in einem anderen.

