Goethe-Handbuch

Wahlkurse

im Nachmittagsunterricht der Ganztagsschule (GTS)

Die Teilnahme an den Wahlkursen ist verpflichtend, eine Benotung erfolgt nicht. Die Schüler/innen wählen am Ende eines Schuljahres ihre Wahlkurse für das kommende Schuljahr; zum Halbjahreswechsel im Januar können sie Kurse wechseln, wenn sie eine/n Tauschpartner/in finden oder noch freie Plätze vorhanden sind.
Wahlkurse sind i.d.R. frei wählbar, es sei denn, es handelt sich um ’Förder- oder Profikurse.
Wahlkurse werden geleitet von Schüler/innen der Oberstufe, externen Honorarkräften und Lehrer/innen.
Für die Klasse 7 – 10 erfolgt die Rückmeldung der Fehlzeiten am Kurstag durch Eintrag in die Fehlzeitendatenbank. Die Rückmeldung wird vorgenommen durch jeden Kursleiter, d.h. auch durch Lehrkräfte. Eine Anleitung über die Arbeit mit der Fehlzeitendatenbank ist beim Abteilungsleiter Mittelstufe erhältlich.

Abrechnungsbogen für den Wahlunterricht der GTS

Jeder Kursleiter ist verpflichtet, nach jeder Kursstunde einen Abrechnungsbogen auszufüllen und in den weißen Kursleiterbriefkasten zu werfen. Auf dem Abrechnungsbogen werden fehlende Schüler/innen notiert, es besteht außerdem die Möglichkeit, Disziplinprobleme mit einzelnen Schüler/innen festzuhalten.
Die Abrechnungsbögen befinden sich oben im  Kursleiter-Regal.

Kursleiter-Regal

Das Kursleiter-Regal steht gegenüber des Schulleiter-Zimmers. Hier hat jede/r Kursleiter/in des Wahlunterrichts ein Postfach (Lehrer/innen, die ebenfalls einen Wahlkurs im Nachmittagsunterricht der GTS leiten, haben nur ihr Postfach im Lehrerzimmer). Im Kursleiterregal befinden sich auch die Abrechnungsbögen und die Honorarabrechnungen für Nicht-Lehrer/innen. Über dem Kursleiter-Regal findet man die Info-Pinnwand für Kursleiter/innen und den weißen Briefkasten, in den die Abrechnungsbögen eingeworfen werden.

Fehlstunden in den Wahlkursen der GTS

Die Klassenlehrer/innen erhalten zweimal im Halbjahr eine Aufstellung aller Termine, an denen die Schüler/innen ihrer Klasse im Wahlkursunterricht der GTS gefehlt haben. Nach einem Abgleich mit vorliegenden Entschuldigungen führen die Klassenlehrer/innen mit den betreffenden Schüler/innen pädagogische Gespräche, in denen nach der Ursache für die Fehlzeiten gefragt wird. Bei umfangreichen, ungeklärten Fehlzeiten („Schwänzen“) informieren die Klassenlehrer/innen die Eltern und ergreifen u.U. disziplinarische Maßnahmen.