Goethe-Handbuch

Abschlussprüfung zum Mittleren Bildungsabschluss („Realschulabschluss“)

Am Ende der 10. Klasse finden Prüfungen statt, die Voraussetzung für das Erreichen des Mittleren Bildungsabschlusses sind. Genaueres regelt der §80 in der APO-AS, die Bestandteil des Willkommensordners ist, im Lehrerzimmer ausliegt und in der neuesten Fassung unter http://www.hamburger-bildungsserver.de/lehrerzimmer/ zu finden ist.
Die letzte Klassenarbeit dient in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache als schriftliche Prüfung. In welcher Fremdsprache sich die Schüler/innen prüfen lassen möchten, wird rechtzeitig durch den Mittelstufenkoordinator abgefragt. Die Arbeiten werden von der BSB zentral entworfen.
Die Korrekturen der Prüfungsarbeiten werden unter den Kolleg/inn/en eines Jahrgangs so getauscht, dass kein Fachlehrer die Prüfungsarbeiten der von ihm unterrichteten Schüler/innen korrigiert.
Nach Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse und des Leistungsstandes in der Kursmitarbeit wählen die Schüler/innen mindestens zwei mündliche Prüfungsfächer aus, darunter die Fremdsprache, in der sie schriftlich geprüft wurden. Die Prüfungen werden im Frühjahr (voraussichtlich April) als Gruppenprüfungen durchgeführt.