Goethe-Handbuch

Personalzuweisung und -berechnung, LAZ-Modell

Personalzuweisung

Da wir mit der Einführung der selbst verantworteten Schule nunmehr vollständig für unser Personalbudget zuständig sind, ist es für eine transparent geführte Schule unerlässlich, dass das Kollegium auch über die Grundzüge der Personalzuweisung informiert sind, die die Verteilung der Arbeit im Wesentlichen bestimmt.

  1. Die Personalzuweisung erfolgt pro Kopf der Schüler (und nicht pro Klassen oder Kurse!). Und zwar erfolgt eine hundertprozentige Zuweisung für die Unterrichtsversorgung bei Einhaltung der Orientierungsfrequenzen, das sind in Kl. 5-6  26 S, in der Mittelstufe 25   S und in der Oberstufe 22 S. Bei höheren tatsächlichen Frequenzen ‚verdient’ die Schule, bei geringeren setzen wir zu. Allerdings müssen daraus auch alle Zusatzangebote finanziert werden, wie z.B. zusätzliche Kurse für Fremdsprachen (Bsp. 3 Klassen, 4 Sprachkurse) oder auch im WP-Bereich (3 Klassen und 2 Kurs Rel + 2 Kurse Phil) usw. In der Oberstufe ist das entsprechend – bei vielen kleinen Kursen (also unter 22) muss es auch eine Reihe von recht vollen Kursen geben.
  2. Wenn diese Bilanz genau ausgeglichen wäre, sollte genau mit 75% der Personalzuweisung der gesamte notwendige Unterricht gegeben werden können. Die restlichen 25% verteilen sich auf die ca. 10% sog. A-Zeiten (unteilbar: Fortbildung, Konferenzen etc., teilbar: Aufsichten, Vertretungsstunden etc.) und 15 % Funktionszeiten. Wenn allerdings eine Schule viele unterfrequente Klassen und Kurse hat, besteht leicht die Gefahr, dass sich dieses Verhältnis zu Lasten der F-Zeiten verschiebt, die Schule bietet den SchülerInnen im Ergebnis also mehr Unterricht an, als diesen zusteht und ‚verbrennt’ dabei reziprok ihre Ressourcen für Schulentwicklung, Koordination, Teambildung, Referendarausbildung usw. Dies wird insbesondere bei kleinen Schulen schnell sehr fatal, umgekehrt begünstigt dieses Modell die sehr großen Schulen überproportional.

Personalbemessung

Wie erfolgt jetzt aber die Personalbemessung zum Schuljahresbeginn? Dies erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Nach den Schätzungen der Statistik-Abteilung wird im Computerprogramm KSP (beim Schulleiter) eine Schülerzahlprognose eingestellt, aus der sich in Verbindung mit dem Personalbestand der Personalbedarf ergibt. In diesem Umfang darf die Schulleitung dann nach neuen KollegInnen Ausschau halten (oder müsste ggf. auch welche abgeben)
  2. Damit erhalten die Schulleitungen dann einen Wert, für den sie auf dem Markt per Ausschreibungen Lehrkräfte gewinnen sollen. Parallel melden sich dann auch Umsetzungswillige und Rückkehrer (ErzUrl) sowie weit im Vorfeld auch fertige Referendare
  3. Am 1.9. wird dann genau festgestellt, wie viele SchülerInnen denn nun bei uns die Schulbank drücken und dieser Wert wird dann mit der Prognose in Bezug gesetzt.

Wird dieser tatsächliche Wert unterschritten, hat die Schule ‚etwas gut’, das ihr auf das Vertretungskonto angerechnet wird, im umgekehrten Fall machen wir ‚Schulden’, das heißt, wir können im Bedarfsfall weniger Vertretungsmittel anfordern.
Diese Vertretermittel sind ebenfalls je nach Schülerzahl budgetiert und stehen der Schule zur Verfügung, wenn es zu einer längerfristigen Erkrankung, Mutterschutz etc. kommt. Dieser Wert wird viermal im Jahr aktualisiert, Überhänge und Überziehungen werden fortgeschrieben.

Die Praxis

Soweit die Theorie der jetzt erfolgten totalen Budgetierung in der selbst verantworteten Schule. In der Praxis gibt es allerdings ein paar Klippen, die recht heftig zu Buche schlagen können und unser Personalgeschäft nicht einfach machen. Da gibt es unvorhergesehene kurzfristige Weggänge auf Funktionsstellen und die sehr späten Meldungen aus dem LI und der BSB, wer denn nun von uns mit welchen Stellenanteilen aushäusig arbeitet (manchmal kommen diese Werte erst 8 Tage vor den Sommerferien). Auch die (relativ) endgültige Schülerzahl ist mitunter erst recht spät klar – die Folge der Zeugniskonferenzen und der Entscheidungen der Eltern für eine mögliche Umschulung.
Dieser Datensatz ist dann das Budget, das wir mit dem LAZ-Modell auf die KollegInnen verteilen können, um den gesamten Unterricht abzudecken.. Und zwar geht die Schulleitung da so vor, dass etwa im April die Fachkonferenzen aufgerufen werden, eine vorläufige Unterrichtsplanung vorzunehmen, zu der es unbedingt notwendig ist, dass alle FachkollegInnen daran teilnehmen. Parallel sind alle aufgerufen, ihre Funktionszeiten bei der Schulleitung einzureichen/abzuklären. Rechtzeitig zum Ende des Schuljahres wird dann ein Aushang der Stundenkonten aller KollegInnen im Lehrerzimmer erfolgen, um Fehler und Ungereimtheiten zu entdecken und auch eine Transparenz im Kollegium herzustellen.