Goethe-Handbuch

Unterrichtsbücher

Lernmittelfreiheit

Mit der Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit werden alle Unterrichtsbücher von der Schule gekauft. Die SchülerInnen, bzw. deren Erziehungsberechtigte, haben einen Rechtsanspruch darauf alle Unterrichtsbücher von der Schule kostenfrei gestellt zu bekommen. Das Einsammeln von Geldern zum Kauf von Büchern ist damit nicht zulässig

Bestellungen

  • Schulbücher bedeuten im Folgenden auch Atlanten, Workbooks, Nachschlagewerke, Lektüren (auch für das Abitur), u.ä.
  • Für Lektüren (Deutsch, Fremdsprachen), deren Titel zum Bestellzeitraum (s.u.) noch nicht feststehen, können/müssen Budgets reserviert werden, die im Bedarf dann abgerufen werden können.
  • Schulbücher werden in einer Paketbestellung zum Ende des Schuljahres für das Folgejahr bestellt. Bestellungen sind nur über die Ausschreibungsbuchhandlung mit einem entsprechenden Preisrabatt im Bestellzeitraum möglich und laufen grundsätzlich über Frau Kühn.
  • STU fragt etwa im Mai jedes Jahres den Buchbedarf der Fächer ab.
  • Für die Anmeldung der Neukaufbedarfe sind die jeweiligen FachvertreterInnen nach Absprache mit den Fachschaften zuständig.

Lieferung und Registrierung

  • Die Lieferungen werden von den FachleiterInnen auf Richtigkeit und Vollzähligkeit kontrolliert.
  • Alle Unterrichtsbücher werden von der Lehrmittelbibliothek erfasst und grundsätzlich dort verwahrt.