Goethe-Handbuch

Zerstörungen und Schadensregulierung

Der Umgang mit Einrichtungen und Möbeln der Schule ist häufig mehr als grenzwertig, vielfach werden Dinge beschädigt oder zerstört, wobei oftmals nicht mehr nur grobe Fahrlässigkeit, sondern im Versicherungssinne vorsätzliches Handeln der SchülerInnen vorliegt. Dennoch sollten wir auch in diesem Punkte pädagogisch vorgehen, wozu in erster Linie das aufklärende Gespräch gehört. Dennoch gehört zu einer angemessenen pädagogischen Herangehensweise auch die Konfrontation der Betroffenen mit den Konsequenzen ihres Handelns – in diesem Falle mit den entstandenen Kosten für die Schule.
Aus diesem Grunde hängt in jedem Klassenraum eine Preisliste mit den Widerbeschaffungskosten. Zum einen, um den SchülerInnen klar zum machen, mit welchen Werten ihre Umgebung ausgestattet ist. Zum anderen auch, um ggf. die SchülerInnen und ihre Eltern zu entsprechenden Zahlungen heranzuziehen. Aus diesem Grunde verlangen wir auch bei der Anmeldung, dass alle Eltern eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Die Klassenlehrkräfte sollten diese Liste im Klassenrat besprechen und die Konsequenzen von Beschmutzungen und Zerstörungen aufzeigen, dass nämlich bei begrenzten finanziellen Mitteln der Schule und einem rücksichtslosen Verhalten die Umgebung, in der man sich den ganzen Tag aufhält, schnell ungemütlich wird, was sich langfristig auch auf die Stimmung und damit auf den Lernerfolg negativ auswirkt.
Auf der anderen Seite ist auch die konsequente Heranziehung von SchülerInnen (und wenn es nur 3 € für den Besenstiel aus der Klassenkasse sind) äußerst wirkungsvoll – wenn wir das ein paar Mal gemacht haben, dürfte sich das bestimmt herumsprechen. Die Abwicklung (Briefe schreiben etc.) erledigt Büro und Schulleitung, nur müssen dazu auch die entsprechenden klaren Fakten geliefert werden – wer hat, wann, was, wo beschädigt oder zerstört.