Goethe-Handbuch

Rauchen

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände gesetzlich für jeden verboten. Dies gilt ausnahmslos auch für Besucher, Handwerker, Sportvereinsmitglieder oder bei Veranstaltungen. Alle Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter der Schule können diesbezüglich das Hausrecht ausüben und bei Zuwiderhandlungen das Rauchen untersagen und bei Nichtbefolgen diese Personen des Schulgeländes verweisen.
Das Rauchen außerhalb des Schulgeländes (also insbesondere vor dem Schultor) ist für alle SchülerInnen unter 18 Jahren gesetzlich untersagt und stellt im Prinzip eine Ordnungswidrigkeit dar. Für SchülerInnen bis Klasse 10 einschließlich ist es außerdem dadurch verunmöglicht, da diese während des Schultages das Schulgelände nicht verlassen dürfen.
OberstufenschülerInnen ab Klasse 11 dürfen in den großen Pausen und in Freistunden das Schulgelände verlassen; wenn sie dies tun,  ist dies ‚eigenwirtschaftliches Verhalten’, d.h. es besteht dann kein schulischer Versicherungsschutz mehr.
Bei OberstufenschülerInnen sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass →Verspätungen im Zusammenhang mit Rauchpausen deutlich sanktioniert werden.
Nach verschiedenen Beschwerden von Anwohnern, Kleingärtnern und Eltern jüngerer Kinder über die Ansammlungen von RaucherInnen vor dem Schultor hat die Schulkonferenz die Hausordnung dahingehend geändert, dass das Rauchen ‚im unmittelbaren Umfeld der Schule  (z.B. vor den Schultoren)’ untersagt ist. Mit dieser bewusst ungenauen Bestimmung soll zwei Argumenten zur Durchsetzung verholfen werden, die für die Entscheidung der Schulkonferenz leitend waren:

  • Die Raucher vor dem Schultor stellen ein negatives Vorbild für alle ‚Kleineren’ dar, da Sie über das Rauchen ihre Autonomie und ein ‚Erwachsen-Sein’ deutlich sichtbar zur Schau tragen – es ist eben ‚cool’ vor dem Schultor zu demonstrieren, dass man außerhalb von Zwängen und Regeln steht. Eine bessere Werbestrategie dürfte der Zigarettenindustrie zur Bindung nachwachsender Zielgruppen wahrscheinlich nicht einfallen.
  • Der Weg vor dem Schultor ist nicht nur Kfz-Zufahrt zur Schule, sondern auch An- und Abfahrt für Hunderte von Radlern. Die Pulks von Rauchern behindern dementsprechend nicht nur den reibungslosen Verkehr, sondern machen die Situation unübersichtlich und damit unfallträchtig, wenn sich die ‚Kleinen’ durch die Rauchergruppen hindurch zwängen müssen. Vielfache Beschwerden von Eltern und Kindern aus den unteren Klassen sind in den letzten Monaten diesbezüglich bei der Schulleitung eingegangen.

Diese Argumente sollte man gegenüber den Uneinsichtigen heranziehen, eine Bestrafung nach dem Sanktionskatalog ist möglich.