Goethe-Handbuch

Disziplinarkonferenzen

Bei disziplinarischen Vorfällen ist nach dem blauen →Brief bzw. nach einem pädagogischen oder Elterngespräch als stärkere Maßnahme die Einberufung einer Disziplinarkonferenz möglich. Formalrechtlich ist diese Konferenz eine Klassenkonferenz mit dem besonderen Recht der Beschuldigten, über die Teilnahme/Nichtteilnahme von Eltern- und Schülervertretungen entscheiden zu können. Für die den Schüler unterrichtenden Lehrkräfte ist die Teilnahme Pflicht. Aus dieser Dienstpflicht wird man nicht entlassen durch andere Verpflichtungen (Pausenaufsichten, Unterricht, lange Wege, etc.), vielmehr muss dieses von den Einladenden berücksichtigt werden. Die dazu notwendigen Formschreiben sind auf der CD abgelegt.
Die Klassenlehrkräfte sind nach wie vor für die Einladungen und die Einhaltung der Anhörungen usw. verantwortlich. Sie laden dazu jeweils ein Schulleitungsmitglied mit ein und zwar bei Kl. 5/6 Herrn Tepp, bei Kl. 7/8 Herrn Berend, Kl. 9/10 Frau Otten und bei der Oberstufe Herrn Lenz, der Termin wird in Abstimmung mit der Leitungskraft gesetzt. Pausenkonferenzen sind nur möglich bei solchen Fällen, die auch in einer Pause erschöpfend behandelt werden können. Grundsätzlich besteht für die beteiligten KollegInnen Anwesenheitspflicht, wenn man dienstlich verhindert ist, ist es selbstverständlich, dass man sich rechtzeitig entschuldigt. Späterer Beginn oder früherer Schluss am Tage gilt nicht als dienstliche Verhinderung, freie Tage von Teilzeitbeschäftigten sollten hingegen in der Regel nicht tangiert werden. Allerdings gilt bei Verhinderungen, dass die Betroffenen sich um die Ergebnisse der Konferenz kümmern (‚was wurde denn beschlossen?’), wenn die Konferenz also irgendwelche Auflagen für die SchülerInnen beschließt (Präsenzreglungen, Abzeichnen lassen, Aufgaben o. ä.), kann man sich nicht darauf berufen, dass man davon nichts gewusst habe….
Auflagen bezüglich gemeinnütziger Arbeit kann man nur machen, wenn man die damit in Verbindung stehenden Personen (z.B. Herrn Müller) vorher um Zustimmung gebeten hat, ob sie auch damit einverstanden sind und die Maßnahme nicht zu einer Mehrbelastung führt. Wichtig ist dabei auch, dass der Informationsfluss gesichert ist.
Eine Alternative wäre, solche Tätigkeiten auf die Mittagspause zu legen, nach dem Essen ist leicht noch einmal eine dreiviertel Stunde Zeit, hier könnte dann auch unter Aufsicht der Aufsicht z.B. irgendwo gefegt oder Papier gesammelt werden. (Rückseite beachten!)
Folgender Übersicht kann man die einzelnen Schritte bis zum Schulverweis entnehmen:

Ablauf: Erteilung eines Verweises Beteiligte
1. Lehrkraft informiert zuständige Abteilungsleitung und Klassenlehrkraft über den Vorfall. L; Abtgl.
2. Klassenlehrkraft spricht mit SchülerIn und informiert Eltern telefonisch KL; E; S
3. Abteilungsleitung setzt Mittwochs-Termin für die Disziplinarkonferenz in Absprache mit der Klassenlehrkraft fest. KL; Abtgl.
4. Klassenlehrkraft bereitet ersten Elternbrief (Einladung) vor und gibt diesen an den Koordinator. Klassenlehrkraft und Abteilungsleitung unterschreiben.
Den Formularbrief erhält man von der Goethe-CD oder bei der Schulleitung.
KL; Abtgl.
5. Abteilungsleitung, Klassenlehrkraft und ggf. beteiligte Lehrkraft führen in der Schule Gespräch mit Eltern und Schüler/in. Frage nach Vertretung durch Klassensprecher und Elternvertreter wird geklärt. KL; Abtgl. E; S; (L)
6. Klassenlehrkraft lädt Kollegium – und ggf. Elternvertreter, Klassensprecher – zur Disziplinarkonferenz ein und informiert über den Vorfall. Die Einladung wird von der Klassenlehrkraft und Abteilungsleitung unterschrieben. KL
7. Disziplinarkonferenz, ggf. mit Beschluss: Verweis KL; Abtgl. L; (EV; KSpr.)
8. Klassenlehrkraft bereitet ersten Elternbrief (Verweis) vor und gibt diesen an die Abteilungsleitung. Es unterschreiben wieder beide.
Formularbrief auf Goethe-CD oder bei der Schulleitung
KL; Abtgl.