Goethe-Handbuch

Klassenbücher – Eintragungen

Eintragungen ins Klassenbuch sind als Dokumentation der dienstlichen Tätigkeit unerlässlich und stellen für alle eventuellen späteren Konflikte um Noten, Versetzungen etc. die materielle Grundlage dar. Deshalb ist jede Lehrkraft verpflichtet, für jede Stunde das Thema des Unterrichts in Bezug zum Rahmenplan, eventuelle Hausaufgaben sowie sein Namenskürzel einzutragen. Selbiges gilt für die ’Anwesenheitskontrolle, für →Verspätungen sowie für →Abmeldungen. Auch disziplinarisches Fehlverhalten kann hier dokumentiert werden.
Wichtig sind auch sehr zuverlässige KlassenbuchführerInnen, die bei allen nachlässigen KollegInnen für die erforderlichen Nachtragungen sorgen.