Goethe-Handbuch

Verspätungen – Anwesenheit der SchülerInnen

In vielen Klassen ist dies nach wie vor ein Problem, das allerdings im Wesentlichen an unserem eigenen Verhalten liegt. Ob es akzeptiert wird, dass jemand 5 oder 10 Minuten, nachdem die Lehrkraft in die Klasse gekommen ist, noch problemlos hineingeht, hängt entscheidend von den Lehrkräften ab. Auf jeden Fall ist es notwendig, dass das Zuspätkommen der SchülerInnen im Klassen- oder Kursbuch vermerkt und dass es mindestens am Halbjahresende auch ausgewertet wird und auf dem Zeugnis erscheint (eine rechtzeitige Information der Eltern bei sich häufenden Fällen sollte allerdings zum Standard gehören, hier kann auch der →gelbe Brief eingesetzt werden). Machen Sie den SchülerInnen bitte auch klar, dass für potentielle Bewerbungen um Praktikaplätze, Jobs oder Lehrstellen etc. für manchen Personalchef die Angabe von unentschuldigten Fehlzeiten erheblich aussagefähiger ist, als wenn jemand in z.B. Biologie oder Deutsch eine 3 oder 2 hat.
Zu spät kommende Schülerinnen nicht mehr zuzulassen, ist grundsätzlich möglich, die Frage der Aufsichtspflicht ist allerdings eine Ermessensfrage – heißt, dass Sie entscheiden müssen, ob von der altersmäßigen Entwicklung des Kindes und dem jeweiligen Zustand ein sich selbst Überlassensein zumutbar ist. Konkret bedeutet das, dass mindestens bis Klasse 7 ein Ausschluss nicht angezeigt ist. Umgekehrt kann es auch bedeuten, dass ein 11.Klässler, der ‚völlig von der Rolle ist’ (schwere Erlebnisse, verheult oder ähnlich) der Aufsicht bedarf.
Wenn Sie jemanden nicht mehr hineinlassen, sollte in der Klasse grundsätzlich klar sein, dass diese Person dann in die Pausenhalle geht und sich dort ruhig aufhält. Die Fehlstunde wird dann als unentschuldigt gewertet.