Goethe-Handbuch

Anwesenheit der SchülerInnen – Kontrolle         

In jeder Stunde sind alle KollegInnen verpflichtet, die Anwesenheit der SchülerInnen festzustellen und Abweichungen mit dem Klassenbuch abzugleichen bzw. Fehlende einzutragen. Dies gilt auch für →Abmeldungen am laufenden Schultag und selbstverständlich auch für die Kurse, in denen nur Kurshefte geführt werden. Nur mit einer konsequenten Kontrolle ist dem Schwänzen Einhalt zu gebieten, insbesondere in der Mittelstufe, z. B. nach der Mittagspause, liegen hier gewisse Gefahrenpotentiale.
Die Klassenlehrkräfte werten dazu die Klassenbücher aus, führen über die Entschuldigungen Buch und werden von den Kurslehrkräften über Auffälligkeiten umgehend unterrichtet.
Für Unregelmäßigkeiten stehen die sog. gelben →Briefe im Lehrerzimmer zur Verfügung.
Dies gilt selbstverständlich auch für SchülerInnen der →Oberstufe, hier muss die Entschuldigung eigenverantwortlich zur ersten Stunde nach dem Fehlen bei der jeweiligen Fachlehrkraft vorgelegt werden.
Alle entschuldigten und nicht entschuldigten Stunden sowie Verspätungen werden getrennt saldiert auf dem Zeugnis eingetragen.
Die SchülerInnen sollte man spätestens ab der 8. Klasse darauf hinweisen, welche negative Bedeutung Zeugnisinformationen wie Verspätungen oder unentschuldigte Fehlzeiten gewinnen können, da bei der Vergabe von Praktika oder Jobs solches Verhalten von künftigen Chefs immer mit Unzuverlässigkeit gleichgesetzt wird.