Goethe-Handbuch

Inventarisierung von Büchern und Geräten

Fast alle Gegenstände, die mit Mitteln aus den Fachetats bestellt wurden, müssen inventarisiert werden. Dieses ist in der Vergangenheit von den einzelnen Fächern unterschiedlich gehandhabt worden. Zudem waren die Zuständigkeiten nicht klar.
Allgemein gilt:

  1. Alle Gegenstände mit einem Rechnungswert von 50.-€ und mehr sind im Sprachgebrauch der Behörde ein „Gerät“. Geräte müssen eine „Gerätenummer“ bekommen, die zusammen mit der Gegenstandsbezeichnung, dem Rechnungswert und dem Lieferdatum in einer „Geräteliste“ (das kann auch eine Kartei sein) vermerkt wird. Weiterhin muss in dieser Liste ein etwaiger Verlust oder eine Ausmusterung der „Geräte“ notiert werden.Bücher sind im Sinne der Behörde keine „Geräte“ (wer hätte das gedacht!), müssen aber ebenfalls in separaten Listen geführt werden.
    Dabei ist zu unterscheiden:
  2. SchülerInnenbücher werden von der Lernmittelbibliothek mit Schulstempel, Ausleihstempel und Buchnummer versehen und registriert.
  3. Alle anderen „Bücher“ (LehrerInnenexemplare, Lexika, Videos, CDs, DVDs, usw.) sind von den FachleiterInnen mit einem Schulstempel und einer Buchnummer zu versehen und zu inventarisieren. Zudem ist ein funktionierendes und verbindliches Ausleihsystem zu organisieren.

Sollte in Ihrer Fachschaft bereits in der Vergangenheit entsprechend verfahren worden sein, können Sie Ihre Organisation selbstverständlich beibehalten. In Fachschaften wo dies nicht der Fall ist, muss unbedingt eine Bestandsaufnahme (Inventur) erfolgen und ein entsprechendes System eingeführt werden.
Die Listen dienen für uns als Nachweis über die „ordentliche Verwendung“ der Lernmittel im Falle einer Überprüfung durch die Behörde. Das dies nicht nur eine hypothetische Absicherung ist, zeigt das Beispiel der Schule Langbargheide: Die hatten zu Anfang des Jahres den Landesrechnungshof „zu Gast“.