Goethe-Handbuch

Schulfremde Personen – Schüler anderer Schulen

Schulfremde Personen müssen sich grundsätzlich im Sekretariat melden. Falls Ihnen unbekannte Personen auffallen, sollte man sie ansprechen und ggf. Orientierungshilfe geben. Dies gilt auch für Schüler aus anderen Schulen. Auf Grund vielfältiger Konfliktfälle nach dem Motto ‚Wir wollen nur mit xy reden’ oder ‚wir wollen P. abholen’ usw. sollten schulfremde SchülerInnen grundsätzlich darauf verwiesen werden, außerhalb des Schulgeländes zu warten. Das gilt auch für SchülerInnen der Langbargheide, außer sie gehen zur Turnhalle oder zu den Klassenräumen der Grundschule. Zwischen 8.00 Uhr und 13.30 ist es den Schülern der Lgbh untersagt, über unser Schulgelände z.B. zum Schwimmen zu gehen. Das gilt umgekehrt auch für unsere SchülerInnen mit der Ausnahme von Pendelschülern, die den Bus erreichen wollen.